Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
(1). Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verkäufe von Waren und sonstige Leistungen durch uns, der CAROMETRIC GmbH, gleich ob diese Geschäfte online oder offline abgeschlossen werden.
Es gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Davon abweichende oder entgegenstehende Bedingungen der Käufer werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Die Durchführung der Leistungen ist nicht als eine solche Zustimmung zu werten.
(2). Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern iSd §§ 14, 310 Abs.1 BGB.
2. Registrierung als Kunde
(1). Sie haben neben Direktbestellungen die Möglichkeit, ein eigenes Nutzerkonto anzulegen und sich somit als Kunde zu unserem Handelssystem registrieren zu lassen. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Unternehmer (vgl. § 1 Abs.2).
Die zur Erstellung des Nutzerkontos erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Nachträgliche Änderungen Ihrer persönlichen Daten sind von Ihnen eigenverantwortlich einzutragen.
(2). Das von Ihnen gewählte Passwort ist unter allen Umständen geheim zu halten und Dritten keinesfalls mitzuteilen.
(3). Durch die Registrierung erklären Sie Ihr generelles Einverständnis
3. Vertragsschluss
(1.) Wir verkaufen unsere Waren und sonstigen Leistungen ausschließlich an Unternehmer iSd § 14 BGB.
(2). Soweit zusätzlich die Möglichkeit einer Online-Bestellung eingerichtet ist, geben Sie bereits am Ende des Bestellvorgangs durch Klick auf den Button „Zahlungspflichtig Bestellen“ ein verbindliches Vertragsangebot ab. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir dieses Angebot annehmen. Dies geschieht ausschließlich durch eine entsprechende E-Mail, mit der wir den Eingang und die Annahme Ihrer Bestellung bestätigen.
4. Preise, Versandkosten, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Abtretung
(1). Es gelten jeweils die Preise, die zum Zeitpunkt der abgegebenen Bestellung maßgeblich sind. Es besteht daher grundsätzlich kein Anspruch darauf, Waren zu früher oder später geltenden, günstigeren Preisen zu erhalten. Soweit wir vor Lieferung der Ware eintretende Preisreduzierungen für Ihre aktuelle Bestellung ausnahmsweise noch berücksichtigen, geschieht dies freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung.
(2). Der Abzug von Skonto ist nicht gestattet.
(3). Die Erfüllung der Kaufpreiszahlungspflicht durch Aufrechnung ist Ihnen nur gestattet, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem sind Sie zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5 Leistungspflicht, Lieferbedingungen, Lieferverzögerung, Annahmeverzug
(1). Wir erfüllen unsere Leistungspflichten aus den mit Ihnen geschlossenen Kaufverträgen durch Lieferung der Waren ab Lager Karlsruhe oder durch Bereitstellung der gebuchten Software.
(2). Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern die Teillieferung dem Käufer im Einzelfall zumutbar ist.
(3.) Unsere Leistungspflicht beschränkt sich bis zur Übergabe der Ware(n) an das Versand- bzw. Transportunternehmen auf den in unserem Lager verfügbaren Vorrat von Waren des gleichen Typs und der gleichen Bezeichnung. Eine Beschaffungspflicht besteht darüber hinaus nicht. Insbesondere besteht keine Pflicht zur Nachbestellung gleicher Waren beim Vorlieferanten.
(4.) Der Käufer trägt die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und das Transportrisiko.
(7). Die vereinbarten bzw. bestimmten Lieferzeiträume beginnen erst zu laufen, wenn die Buchung der Software freigeschaltet wurde bzw. der Auftrag von uns bestätigt und angenommen wurde.
(8). Ist die Lieferung nicht nach Fälligkeit gemäß vorstehender Regelungen erfolgt, so geraten wir in Schuldnerverzug, sobald Sie uns unter Beachtung einer angemessenen Frist erfolglos gemahnt haben.
(9). Die pauschalierte Verzugsentschädigung beträgt 0,5 % des Rechnungswertes der in Verzug befindlichen Leistung für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5 %.
(10.) Befindet sich der Käufer im Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen vom Käufer zu vertretenden Gründen, sind wir berechtigt entsprechende Entschädigung zu verlangen.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Sie sind verpflichtet, die Ware(n) pfleglich zu behandeln, insbesondere sie vor Schäden zu bewahren.
Sie sind berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Sie treten uns jedoch bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung sicherungshalber ab.
7. Gewährleistung, Beschaffenheit der Waren
(1). Soweit der Käufer von uns mangelhafte Ware erhalten hat, ist er im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Des Weiteren können dem Käufer Schadensersatzansprüche zustehen. Für diese gelten die in § 8 dargestellten Einschränkungen.
(2). Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht im Fall von Schadensersatzansprüchen.
(3). Geringfügige bzw. unerhebliche Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung der Ware sind vorbehalten und führen nicht zu einem Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit.
(4). Für die vereinbarte Beschaffenheit der Waren übernehmen wir keine Garantie iSd § 443 BGB.
8. Allgemeine Schadensersatzhaftung
(1.) Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt für Schäden, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2.) Darüber hinaus haften wir uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für sonstige Schäden, wenn diese durch verschuldet sind.
(3.) Für alle übrigen Schäden ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
9. Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht, Gerichtszuständigkeit, salvatorische Klausel
(1). Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2.) Die Vertragsparteien vereinbaren für alle aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Streitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts am Firmensitz der Carometric GmbH.
Die Carometric GmbH ist allerdings berechtigt, jedes ansonsten zuständige Gericht anzurufen.
(4.) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.